FAQ

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bei allem, was mit der Grundversicherung zu tun hat

Häufig gestellte Fragen

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Natürlich sind Personen, die sich legal in der Schweiz aufhalten, verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt eine obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Meldet sich die Person nicht selbständig an oder wird sie nicht innerhalb dieser Frist von ihrem Erziehungsberechtigten angemeldet, wird sie automatisch vom Wohnsitzkanton oder der Wohnsitzgemeinde angemeldet. Bei Verspätung kann der Versicherer einen Zuschlag erheben.

Worauf muss ich in der Grundversicherung achten?

Die Leistungen im obligatorischen Teil sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Versicherern gleich. Die Hauptunterschiede liegen in den Prämien und der Dauer der Kostenübernahme durch den Versicherer. Ausserdem bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Bedingungen an. Wenn Sie sich auf dem Laufenden halten und einen Wechsel in Betracht ziehen, können Sie jedes Jahr Geld sparen.

Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

Vergleichen Sie die Prämien Ihrer bisherigen Krankenkasse mit denen anderer Unternehmen. Informieren Sie sich über verschiedene Versicherungstarife und prüfen Sie, ob Sie mit einer höheren Selbstbeteiligung Einsparungen erzielen können. Auf diese Weise können Sie die kostengünstigste Krankenversicherungsoption für Ihre Bedürfnisse ermitteln. Beachten Sie anschliessend die Kündigungsfrist, kündigen Sie Ihren derzeitigen Vertrag und melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an.

Kann ich meine Grundversicherung kündigen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Grundversicherung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalenderjahres zu kündigen. Eine Kündigung auf Ende Juni ist nur selten möglich. Der Wechsel ist unkompliziert, da die neue Krankenkasse Sie nicht aufgrund Ihrer Krankengeschichte ablehnen kann. Es ist wichtig zu bedenken, dass vor dem Wechsel der Krankenversicherung alle ausstehenden Rechnungen beglichen werden müssen.

Was versteht man unter Kostenteilung?

Die Kostenbeteiligung ist im Krankenversicherungsrecht vorgeschrieben und umfasst die Wahl der Franchise, die obligatorische Selbstbeteiligung und die Beteiligung an den Krankenhauskosten.

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