
Die Grundversicherung ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, also auch für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, obligatorisch und im Bundesgesetz geregelt. Ihr Hauptziel ist es, den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen für alle zu gewährleisten. Neuankömmlinge müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einreise eine Grundversicherung abschliessen, unabhängig davon, für welchen Versicherer sie sich entscheiden.
Der Umfang der Grundversicherung wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bestimmt und ist für alle Versicherer gleich. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Personen den gleichen Zugang zu den notwendigen Gesundheitsleistungen haben und eine einheitliche Deckung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
In der Schweiz gilt das Pro-Kopf-Prämienprinzip, d.h. alle Personen müssen Krankenkassenprämien bezahlen. Diese Prämien richten sich nicht nach dem individuellen Einkommen, sondern können je nach Alter, Geschlecht, Wohnort und gewähltem Krankenversicherer variieren.
Wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Aufenthalt in der Schweiz eine Grundversicherung abschliessen, wählen die kantonalen Behörden einen Versicherungsträger für Sie aus. Sie erhalten dann eine Prämienrechnung von dem zugewiesenen Anbieter, und die Deckung und die Prämien werden rückwirkend ab Beginn Ihres Aufenthalts angewendet.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Prämien während der Zeit der Nichtversicherung höher sein können, als wenn Sie sich selbst versichert hätten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Pflicht zum Abschluss einer Grundversicherung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu erfüllen, um mögliche finanzielle Sanktionen zu vermeiden und den Zugang zu wesentlichen Gesundheitsleistungen zu gewährleisten.
Grundlegender Versicherungsschutz
Es ist wichtig, den Versicherungsschutz sorgfältig zu prüfen und einen Versicherungsanbieter zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht. Die Grundversicherung deckt ein breites Spektrum an medizinischen Behandlungen ab, darunter Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente und Mutterschaftsvorsorge. Die Prämien können je nach Wohnkanton und gewählter Versicherungsgesellschaft variieren.
Deshalb ist es ratsam, verschiedene Versicherungsanbieter und ihre Angebote zu vergleichen, um die für Sie beste Option zu finden. Denken Sie daran: Eine Grundversicherung ist obligatorisch und stellt sicher, dass Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz Zugang zu den notwendigen medizinischen Leistungen erhalten.
Vorteile der Grundversicherung
Die Leistungen der Grundversicherung sind für alle Personen einheitlich, unabhängig davon, bei welchem Krankenversicherer sie in der Schweiz versichert sind. Das bedeutet, dass die Standardleistungen der Grundversicherung bei allen Versicherungsmodellen in der ganzen Schweiz identisch sind, wie es das Gesetz vorschreibt.

Egal, ob Sie eine Versicherung für Krankheit, Unfall oder Mutterschaft benötigen, die Leistungen der Grundversicherung bleiben dieselben. Es gibt jedoch einen kleinen und begrenzten Kostenanteil, den Sie selbst übernehmen müssen, wie es das Gesetz vorschreibt.
Wenn Sie sich für eine höhere Franchise entscheiden, können Sie Ihre Krankenversicherungsprämien senken. Dies ermöglicht Ihnen eine gewisse Flexibilität bei der Verwaltung Ihrer Gesundheitskosten und gewährleistet gleichzeitig den Zugang zu den erforderlichen Leistungen.
Leistungen der Grundversicherung für Neuzuzüger
umfassen die Kostenübernahme für verschiedene Behandlungen und Dienstleistungen
Hier finden Sie einen Überblick über die erbrachten Leistungen:
Ambulante Behandlung / klassische Medizin: Die Kosten für Behandlungen durch anerkannte Ärzte, Chiropraktiker, Diätassistenten, Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Krankenschwestern werden gemäss festgelegtem Tarif übernommen. Diese Deckung gilt in der ganzen Schweiz.
Ambulante Behandlung / Alternativmedizin: Behandlungen durch anerkannte Ärzte mit FMH-Ausweis in komplementärmedizinischen Bereichen wie Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie sind gemäss festgelegtem Tarif versichert. Diese Versicherung gilt in der ganzen Schweiz.
Spitalaufenthalt: Die Deckung für Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung (Spital/Akutspital) gemäss aktueller kantonaler Spitalliste ist unbegrenzt. Das bedeutet, dass die Kosten für einen Spitalaufenthalt ohne spezifische Begrenzung der Summe oder der Dauer übernommen werden.
Gesundheitsförderung/Prävention: Die Leistungen für Gesundheitsförderung und Prävention werden gemäss Artikel 12 der Krankenversicherungs-Leistungsverordnung erbracht. Die konkreten Einzelheiten und die Deckung dieser Leistungen ergeben sich aus den geltenden Verordnungen.
Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Versicherungspolice informieren und mit Ihrem Versicherungsanbieter Rücksprache halten, um den genauen Versicherungsschutz und die Beschränkungen, die sich aus Ihrem spezifischen Versicherungsplan ergeben, zu verstehen.

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen, auch für Neuankömmlinge, obligatorisch und gewährleistet den Zugang zu den wichtigsten medizinischen Leistungen. Sie muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft abgeschlossen werden und bietet unabhängig vom Versicherer standardisierte Leistungen, wobei die Prämien von Faktoren wie Alter und Wohnort abhängen. Wird die Versicherung nicht abgeschlossen, erfolgt eine rückwirkende Auswahl durch die Behörden. Die Grundversicherung deckt verschiedene medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Mutterschaftsvorsorge ab. Die Erfüllung dieser Anforderung garantiert den Zugang zur medizinischen Versorgung und den finanziellen Schutz in der Schweiz.